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11. Pleuelschrauben
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Customer group:Guest
Manufacturer
Conditions of Use
Zahlungs- und Lieferbedingen der Israel GmbH1. Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen bis auf Widerruf. Andere Bedingungen (z.B. Einkaufbedingungen der Auftraggeber) gelten auch dann nicht, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Durch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht berührt.
2. Angebot
Alle Angebote sind freibleibend. Die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages gemachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z.B. Demontage usw. werden dem Auftragsgeber auch dann berechnet, wenn es nicht zur Ausführung der Instandsetzung oder zu einer solchen in abgeänderter Form kommt.
3. Aufträge & Bestellung
Bestellungen erbitten wir unter Angabe des Motorradtyps mit genauer Beschreibung des Teiles, sowie unserer Bestellnummer.
Hilfreich ist zusätzlich die original BMW Teilenummer (11-stellig).
Bestellungen können Sie telefonisch oder schriftlich abgeben z.B. per Fax (02620 / 2799), per Postkarte, Email: info@motoren-israel.de.
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Der Umfang der gewünschten Instandsetzung ist vom Auftraggeber anzugeben. Sofern dies nicht möglich ist, legt der Auftragsnehmer den Umfang der Instandsetzung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber fest. Stellt sich im Verlauf der Festlegung des Auftragumfanges heraus, dass die Instandsetzung wegen der Mängel des Motors unmöglich oder unwirtschaftlich ist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zu dieser Feststellung geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die sich aus Unterlagen (Zeichnungen, Muster und dergleichen) und Angaben des Auftraggebers ergeben.
4. Preise, Zahlung, Versand & Versandkosten
a ) Die Preise verstehen sich stets für die Lieferung ab Neuhäusel zuzüglich Porto, Fracht und Verpackung. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wenn es uns sinnvoll erscheint oder aber auf Ihren Wunsch hin schließen wir eine Transportversicherung ab.
b.) Die Zahlung ist Zug um Zug mit Erhalt der Rechnung rein netto zu leisten. Skontoabzüge sind unzulässig.
c ) Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
d ) Folgende Zahlungsmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
In Deutschland können Sie mittels Lastschrift, Vorkasse oder Nachnahme zahlen.
Innerhalb der EU Länder bitten wir um Vorkasse per EU-Standard Banktransfer mit IBAN und Swift Bic.
Außerhalb der EU Staaten akzeptieren wir Visa/Mastercard oder PayPal.
5. Leistungsstörung beim Auftragnehmer
Jede Lieferung wird schnellstmöglich ausgeführt, jedoch behalten wir uns die Ausführung von Teillieferungen ausdrücklich vor. Treten durch Umstände, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistung ein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird jedoch ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt oder unvorgesehener Betriebsstörungen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
6. Leistungsstörung beim Auftraggeber
Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen, nachdem ihm die Fertigstellung gemeldet oder die vorläufige oder endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist, die Arbeitsstücke einschließlich kompletter Motoren gegen Begleichung der Rechnung abholt. Fertiggestellte Arbeiten können nicht länger als 4 Wochen aufgehoben werden. Verzug des Auftraggebers tritt auch ein, wenn notwendige Teile, die der Auftraggeber zu liefern versprochen hat, nicht vereinbarungsgemäß beim Auftragnehmer eingehen. Dieser ist dann berechtigt, den Auftrag nach dem Umfang der bis dahin geleisteten Arbeiten abzurechnen
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Eigentum des Auftragnehmers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Auftraggeber ist gehalten, die Rechte des Auftragnehmers beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Darüber hinaus tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen hat der Auftraggeber die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen an den Auftragnehmer zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Etwaige Ge- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Auftraggeber für den Auftragnehmer vor, ohne dass für den Auftragnehmer daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen dem Auftragnehmer nicht gehörenden Waren stehen dem Auftragnehmer dabei entstehende Miteigentumsanteile an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Auftraggeber das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er dem Auftragnehmer im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsgutes Miteigentum an der neuen Sache ein und wird diese unentgeltlich für den Auftragnehmer verwahren.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für einwandfreie Arbeit und einwandfreies Material mit folgenden Maßangaben:
a) Erkennbare Mängel hinsichtlich Menge und Beschaffenheit müssen sofort bei Abnahme geprüft werden, andernfalls gilt die Lieferung als einwandfrei.
b) Bei überholten Gebrauchtteilen verlängert sich die Frist auf 12 Monate. Diese Frist gilt ebenfalls für die Überholung von Motoren, -teilen, Getrieben sowie Fahrzeugteilen. Sofern ein Garantiepass vom Auftragnehmer ausgestellt und ausgehändigt worden ist, gelten die darin aufgeführten Gewährleistungsbedingungen, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen.
d.) Bei neuen Teilen verlängert sich diese Frist für den Endverbaucher auf 24 Monate.
e.) Ist der Käufer jedoch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes.
f.) Die Gewährleistung bedeutet die Verpflichtung des Auftragnehmers den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.
g.) Führt die Nachbesserung, trotz zweier Reparaturversuche, nicht zu vertraglich vereinbarten Erfolg steht dem Auftraggeber ein Rücktritts- oder Preisminderungsrecht zu.
h.) Der Auftraggeber trägt die etwa erforderliche werdenden Transport- und Wegekosten.
i. ) Die Einzelbearbeitung von Motorenteilen geschieht nur im vereinbarten Umfang. Dafür leistet der Auftragnehmer Gewähr. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf die darüber hinausgehende Funktionstüchtigkeit der Motorenteile.
j. ) Alle dem Wettbewerb unterliegenden Teile sowie Teile, die der Leistungssteigerung dienen, unterliegen grundsätzlich keiner Gewährleistung. Unsere Motoren-, Tuning- und Zubehörteile werden ohne TÜV-Gutachten geliefert. Die Zulässigkeit ihres Einsatzes auf öffentlichen Straßen gehört nicht zur vertragsgemäßen Beschaffenheit. Beruht ein aufgetretener Mangel auf unsachgemäßer Behandlung, Reparaturversuchen, Beschädigungen oder sonstigen Veränderungen der Ware durch den Kunden selbst oder Dritte, bestehen keine Gewährleistungsverpflichtungen. Bei eventuellen Garantieansprüchen haften wir nur für die von uns gelieferten Teile. Auf jeden Fall gehen Montagekosten und Folgeschäden nicht zu unseren Lasten.
k. ) Die aus Gewährleistungsbedingungen erwachsenen Rechte dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte übertragen werden
9. Haftungsausschluss
Weitergehende Ansprüche als die in diesen Bedingungen erwähnten, auch diejenigen mittelbarer Natur, von allem solche, die sich aus Schäden an Gegenständen ergeben, die nicht mit dem Liefergegenstand identisch sind, sind ausgeschlossen. Darunter fallen insbesondere solche aus Verschulden beim Vertragsabschluß, aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung (z.B. Produzentenhaftung. Der Ausschluss der Haftung gilt nicht, wenn der Schaden vom Auftragnehmer, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, ferner nicht in den Fällen, in denen eine Eigenschaftszusicherung das Risiko eines Mangelfolgeschadens mit umfasst. Handelt es sich bei dem Erfüllungsgehilfen nicht um einen leitenden Angestellten, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den doppelten Wert des mangelhaften Teils der Lieferung oder Leistung begrenzt.
10. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Israel GmbH
Geschäftsführer: Gert Israel
Hauptstrasse 54, 56335 Neuhäusel
info@motoren-israel.de
Fax 02620 8800
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a.) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers
b.) Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel- und Urkunden-Prozeß, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, gilt das für den Auftragnehmer zuständige Gericht.
c.) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.07.1973 wird ausgeschlossen.